OGH: Kletterunfall von der Versicherung gedeckt?
War die mit der Benutzung eines Klettersteiges verbundene (höhere) Gefahr nach dem Ausstieg beendet und der Unfall, der sich erst beim (weniger gefährlichen) Abstieg ereignete, von der Unfallversicherung gedeckt? Der Oberste Gerichtshof musste entscheiden.
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