Unfall bei Fahrsicherheitstraining: Streit um Führerscheinklausel
Bei einem Fahrsicherheitstraining auf einem Trainingsparcours auf einer Wiese passierte ein Unfall. Der Lenker hatte nur eine Lenkerberechtigung für die Klasse AM, nicht aber für das gefahrene, nicht zulassungsfähige 125-ccm-Trial-Motorrad. Der Unfallversicherer berief sich auf die Führerscheinklausel. Die Vorinstanzen sahen den Versicherer in der Deckungspflicht – der OGH entschied aber anders.
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