Streit um Dauer des Krankengeldbezugs landete beim OGH
Besondere Bedingungen einer Krankenversicherung für die Bezahlung von Krankengeld enthielten unter der Überschrift „Beendigung der Versicherung“ eine Leistungsbegrenzung für längstens 364 Tage. Ob dies objektiv ungewöhnlich und damit unzulässig ist, musste der Oberste Gerichtshof beurteilen.
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