Risse in Wohnhaus: Greift Ausschluss für Bodensenkung?
Nachdem in einem Wohnhaus Risse auftraten, entbrannte ein Streit um die Deckung durch den Eigenheimversicherer. Der Hausbesitzer fordert die Zahlung der Reparaturkosten, ein von ihm vorgelegtes Gutachten sieht einen – von der Versicherung zu deckenden – Schaden durch eine Hangrutschung.
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