Versicherungsstreit nach Einbruch durch Wintergarten
Einbrecher waren über den unversperrten, später angebauten Wintergarten durch die versperrte, frühere Eingangstür in ein Wohnhaus eingedrungen. Zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer entbrannte ein Streit, welche die „Außenhaut-Tür“ der Versicherungsräumlichkeiten ist.
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