Haus in Hanglage: OGH zum Begriff „unter Erdniveau“
Im Streit zwischen einem Hotelier und seinem Leitungswasserschadenversicherer war der Oberste Gerichtshof mit der Frage befasst, ob sich Räume eines in einen Hang hineingebauten Hauses „unter Erdniveau“ befinden, auch wenn der Fußboden auf der Vorderseite des Gebäudes über der niedrigsten Stelle des umgebenden Geländes liegt.
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