Verletzung beim Krafttraining – versicherte Unfallfolge?
Beim Bankdrücken verletzte sich ein Versicherungsnehmer, sein Krankenversicherer lehnt Leistungen ab, da es sich bei den Verletzungen nicht um eine Unfallfolge handle. Der Geschädigte wandte sich daraufhin an die Schlichtungsstelle der Versicherungsmakler RSS.
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