Bürgeranwalt: Keine Versicherungsleistung nach Ärztefehler?
Nach einem Sturz hatte eine Pensionistin starke Schmerzen im Knie, der konsultierte Arzt sah ein Röntgen als nicht notwendig an. Wochen später stellte sich heraus, dass sie sich den Schienbeinkopf gebrochen hatte. Laut Schiedsstelle der Ärztekammer hat der Arzt nicht fachgerecht gehandelt, sein Haftpflichtversicherer lehnte aber eine Leistung ab. Der ORF-„Bürgeranwalt“ nahm sich des Falles an.
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