OGH entschied über Rücktrittsfrist für Versicherer in der BU

Ein Versicherer kann nach § 163 VersVG nicht vom Lebensversicherungs-Vertrag zurücktreten, wenn seit dem Abschluss bereits drei Jahre vergangen sind – außer, der Versicherungsnehmer hat eine beim Abschluss obliegende Anzeigepflicht arglistig verletzt. Der OGH entschied nun darüber, ob diese Regel auch auf die Berufsunfähigkeits-Versicherung anzuwenden ist.

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