Neuerungen in der BU der Continentale
Die Continentale meldet Erhöhungen bei Grenzwerten in der Berufsunfähigkeitsvorsorge und eine Vereinfachung des Annahmeprozesses in Bezug auf Gesundheitsfragen.
Die Continentale meldet Erhöhungen bei Grenzwerten in der Berufsunfähigkeitsvorsorge und eine Vereinfachung des Annahmeprozesses in Bezug auf Gesundheitsfragen.
Der Geschäftsführer eines Unternehmens, das am Balkon eines Hauses einen Glasboden montiert hatte, beschädigte diesen kurz darauf im Zusammenhang mit einem neuen Auftrag. Muss der Betriebshaftpflichtversicherer für den Schaden aufkommen?
Der Abschluss einer Risikolebensversicherung soll nun einfacher abzuwickeln sein, teilt die Continentale mit.
Der Ehemann einer Versicherungsnehmerin verursachte beim Baumfällen Schäden an einem fremden Grundstück. Der Privathaftpflichtversicherer verweigert die Deckung, weil in den Bedingungen das Risiko des Haus- und Grundbesitzes ausgeschlossen ist. Zu Recht?
Nach den Unwettern von Ende letzter und Anfang dieser Woche meldet nun die Donau hohe Schadensummen.
Die Risiken für Unternehmen nehmen rasant zu. Im neuen VJ Spezial beschäftigen wir uns vorrangig mit der Cyberversicherung, betrachten daneben aber auch andere Gefahren für die Betriebe und die Möglichkeiten, sich dagegen abzusichern. Sie können das Magazin wie immer kostenlos bestellen oder hier online lesen.
Drei international tätige Versicherungsmakler beschäftigten sich beim Financial Lines Summit von Finlex in der Vorwoche mit wichtigen und notwendigen Eigenschaften von D&O- und Cyberversicherungen, auf die Berater besonders achten sollten.
Das neue Produkt soll Risikoerfassung und Angebotserstellung erleichtern.
Nach einem Unfall zwischen einem Pkw und einem auf dem Gleiskörper der Straßenbahn fahrenden Rettungsauto stellte sich dem OGH die Frage, ob das Lichtsignal für die Straßenbahn auch für Lenker von Einsatzfahrzeugen gilt.
Ein Versicherungsnehmer verlangte irrtümlich von seinem aktuellen Rechtsschutzversicherer Deckung für einen Fall, dieser lehnte wegen Vorvertraglichkeit ab. Der frühere Versicherer wieder argumentierte, die Mitteilung des Schadenfalls sei nicht unverzüglich erfolgt. Zu Recht?