Unfall bei Fahrsicherheitstraining: Streit um Führerscheinklausel

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Bei einem Fahrsicherheitstraining auf einem Trainingsparcours auf einer Wiese passierte ein Unfall. Der Lenker hatte nur eine Lenkerberechtigung für die Klasse AM, nicht aber für das gefahrene, nicht zulassungsfähige 125-ccm-Trial-Motorrad. Der Unfallversicherer berief sich auf die Führerscheinklausel. Die Vorinstanzen sahen den Versicherer in der Deckungspflicht – der OGH entschied aber anders.