Lebensversicherung: Nach Rücktritt noch ein Rücktritt?

Nach dem Rücktritt von einem Lebensversicherungsvertrag wurde die Zahlung von Vergütungszinsen wegen Verjährung rechtskräftig abgelehnt. In einer neuerlichen Klage ficht der (ehemalige) Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag wegen angeblich missbräuchlicher Klauseln an. Muss der Versicherer die Zinsen doch zahlen?

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