Begünstigte Vertragsbeendigung versäumt: OGH klärt Ansprüche
Ein Er- und Ablebensvertrag sah eine begünstigte Vertragsbeendigung zum Zeitpunkt der Beendigung des 60. Lebensjahres des Versicherungsnehmers vor. Dieser ließ den Termin verstreichen. Ob ihm darin vorgesehene „Ablösebetrag“ trotzdem zusteht, musste der Oberste Gerichtshof klären.
Dieser Artikel ist nur für Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals frei zugänglich. Der exklusive Zugang gilt für Texte mit Premium-Inhalt wie auch für Beiträge, die älter als 30 Tage sind. Wenn Sie bereits Premium-Abonnent sind, melden Sie sich bitte hier an: Wenn Sie noch kein Premium-Abonnent sind, können Sie sich jetzt registrieren: