OGH zur Haftung eines Projektleiters bei einem Arbeitsunfall

Mehr als 170.000 Euro sowie die Feststellung der Haftung für zukünftige Leistungen fordert die AUVA nach einem Arbeitsunfall von einem Projektleiter. Der OGH musste entscheiden, ob dieser grob fahrlässig gehandelt hat, weil keine sorgfältige Risikobewertung nach Ö-Norm vorlag.

Dieser Artikel ist nur für Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals frei zugänglich. Der exklusive Zugang gilt für Texte mit Premium-Inhalt wie auch für Beiträge, die älter als 30 Tage sind. Wenn Sie bereits Premium-Abonnent sind, melden Sie sich bitte hier an: Wenn Sie noch kein Premium-Abonnent sind, können Sie sich jetzt registrieren:

am

Wie beurteilen Sie diesen Artikel?
VersicherungsJournal Logo

Weitere Artikel der aktuellen Ausgabe

Leserbrief zu diesem Artikel schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert