OGH zur Haftung eines Projektleiters bei einem Arbeitsunfall
Mehr als 170.000 Euro sowie die Feststellung der Haftung für zukünftige Leistungen fordert die AUVA nach einem Arbeitsunfall von einem Projektleiter. Der OGH musste entscheiden, ob dieser grob fahrlässig gehandelt hat, weil keine sorgfältige Risikobewertung nach Ö-Norm vorlag.
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