Kurz vor der Pension: OGH zur Zumutbarkeit einer Verweistätigkeit

Dem Kläger wurde die Invaliditätspension verweigert, weil er schlicht nicht invalid sei. Durch einen EDV-Kurs könnte er in den Arbeitsmarkt reintegriert werden. Er war aber nicht bereit, einen solchen Kurs zu besuchen – dies sei weder zweckmäßig noch zumutbar. Der Fall landete beim OGH.

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