Installateur unterließ Prüfungen – Mitschuld der Hausverwaltung?

Erst nach einem Rohrbruchschaden stellte die Eigentümergemeinschaft fest, dass die Dichtheit der Rohre seit Jahren nicht mehr überprüft worden war. Sie klagte den beauftragten Installateur, obwohl sie seine Arbeit jahrelang nicht überprüft hatte.

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