Schaden durch Schneedruck: OGH definiert „ruhende Schneemasse“
Eine Schneemasse, die einer geringen Gleitbewegung unterlag, beschädigte ein Gebäude. Die Versicherung sah die Deckung nicht gegeben, weil der Schaden nicht durch eine „ruhende Schneemasse“ beziehungsweise Schneedruck entstanden sei. Der Streit ging zum OGH.
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