Anerkennt Versicherer mit Deckungsangebot weitere Ansprüche?

Nachdem eine Frau in einem Gastlokal gestürzt war, hatte der Haftpflichtversicherer des Wirts erklärt, Haftung und Deckung zu übernehmen. Der OGH musste klären, ob das auch ein konstitutives Anerkenntnis für die Haftung für Folgeschäden bedeutet.

Dieser Artikel ist nur für Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals frei zugänglich. Der exklusive Zugang gilt für Texte mit Premium-Inhalt wie auch für Beiträge, die älter als 30 Tage sind. Wenn Sie bereits Premium-Abonnent sind, melden Sie sich bitte hier an: Wenn Sie noch kein Premium-Abonnent sind, können Sie sich jetzt registrieren:

am

Wie beurteilen Sie diesen Artikel?
VersicherungsJournal Logo

Weitere Artikel der aktuellen Ausgabe

Leserbrief zu diesem Artikel schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert