Gewinnprognosen sind Schall und Rauch
Ein Vorarlberger schloss 1987 eine Er- und Ablebensversicherung mit Gewinnbeteiligung ab und wollte, dass ihm die Versicherung zum Ende der Laufzeit im Jahr 2021 einen bestimmten Mindestbetrag aus der Gewinnbeteiligung garantiert. Dieser Wunsch bleibt nach einer Entscheidung des OGH unerfüllt.