Wissen schützt Konsumenten und Berater

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Laut dem Wiener Oberlandesgericht müssen Vermittler von Finanzprodukten bei der Beratung den Kenntnisstand ihrer Kunden berücksichtigen, um nicht für Verluste zu haften. Umso wichtiger für die gesamte Branche wird die Vermittlung von finanzieller Allgemeinbildung.

Gewinnprognosen sind Schall und Rauch

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Ein Vorarlberger schloss 1987 eine Er- und Ablebensversicherung mit Gewinnbeteiligung ab und wollte, dass ihm die Versicherung zum Ende der Laufzeit im Jahr 2021 einen bestimmten Mindestbetrag aus der Gewinnbeteiligung garantiert. Dieser Wunsch bleibt nach einer Entscheidung des OGH unerfüllt.