Schlossreparatur nicht kontrolliert: Grob fahrlässig?
Ein Fachbetrieb hatte eine Schaufenstertür repariert, die Geschäftsbesitzerin aber nicht davon informiert, dass diese zusätzlich zum Zylinderschloss mit Vorhangschlössern gesichert werden müsste. Nach einem Einbruch verweigerte der Versicherer eine Leistung wegen grober Fahrlässigkeit. Zu Recht?