OGH untersagt Verwendung weiterer Rentenwahlklauseln

Der Verein für Konsumenteninformation klagte wieder einen Versicherer auf Unterlassung der Verwendung von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen mit Rentenwahlrecht. Der Oberste Gerichtshof hob zwei Klauseln als unzulässig auf.

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