Doppelversicherung – bleibt Mieter auf Schaden sitzen?
Nachdem sich ein Schlauch gelöst hatte, wurde der Parkettboden in einer Wohnung durch auslaufendes Wasser beschädigt. Der Gebäudeversicherer ersetzte den Schaden und fordert seine Leistung nun vom Mieter zurück. Dessen Haushaltsversicherer verweigert aber eine Zahlung. Zu Recht?