Niemals gearbeitet: Trotzdem Anspruch auf Invaliditätspension?
Nachdem sie in ihrem Leben nur fünf Tage geringfügig beschäftigt war und Schulungen des Arbeitsmarktservices besucht hatte, beantragte eine 1997 geborene Frau eine Invaliditätspension. Die Pensionsversicherungsanstalt lehnte dies ab, der OGH fällte eine Entscheidung.
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