Finlex erweitert Leistungsangebot
Die Plattform hat ihr Servicespektrum im Bereich der Cyberabsicherung ausgebaut.
Die Plattform hat ihr Servicespektrum im Bereich der Cyberabsicherung ausgebaut.
Zu welchen Risiken werden ist in den nächsten zwei Jahren mit steigender Nachfrage zu rechnen? Mehr als 600 Vermittler haben in einer Umfrage ihre Einschätzung abgegeben.
Die Gesellschaft für Verbraucherstudien ÖGVS hat rund 73.000 Kundenmeinungen zu Apps von 583 Anbietern aus 62 Branchen eingeholt. Die Angebote von Versicherern landen auf den hinteren Plätzen.
Ein Fahrzeugbesitzer will für sein Leasingfahrzeug im Zusammenhang mit dem Abgasskandal eine Kaufpreisminderung geltend machen und fordert die Deckung durch seinen Rechtsschutzversicherer. Der lehnt mangels Erfolgsaussichten ab. Der Fall landete beim OGH.
Die Generali hat die Verzinsung für die aktuellen Tarife in der klassischen Lebensversicherung angehoben, empfiehlt aber eine Kombination mit einem fondsgebundenen Anteil.
Ein Großteil der Österreicher fühlt sich laut einer neuen Umfrage weniger bis gar nicht gut für den Ruhestand abgesichert. Christian Nuschele, bei Standard Life Vertriebschef für Österreich und Deutschland, nahm die Ergebnisse zum Anlass für einen Aufruf.
Durch ein von der Liegenschaftseigentümerin gekauftes Bauteil war es zu einem massiven Wasserschaden gekommen. Der Gebäude- und Haushaltsversicherer kam für diverse Kosten auf. Gegen den Händler meldete er Regress an – Recht bekam er nur zum Teil.
Eine sozialpädagogische Betreuerin war teilweise als Angestellte, teilweise als freie Dienstnehmerin tätig. Da sie diese Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, forderte sie eine Berufsunfähigkeitspension, die Pensionsversicherungsanstalt lehnte mit der Begründung ab, dass sie keine Berufsschutz genieße. Zu Recht?
Während die Besitzerin eines Mehrgenerationenhauses im Garten war, drangen Einbrecher über das nur zugezogene Eingangstor in nicht versperrte Wohnräume ein und entwendeten Gegenstände. Der OGH musste die Frage klären, ob die Versperrobliegenheit verletzt wurde.
Ein beschädigtes Abflussrohr hat bei einem Gebäude zu schweren Setzungsschäden geführt. Der Leitungswasserversicherer verweigerte die Deckung des Schadens, weil es sich dabei nicht um eine unvermeidliche Folge des Rohrbruchs gehandelt habe. Der OGH musste entscheiden.