OGH: Was eine unvermeidliche Folge eines Wasserschadens ist
Ein beschädigtes Abflussrohr hat bei einem Gebäude zu schweren Setzungsschäden geführt. Der Leitungswasserversicherer verweigerte die Deckung des Schadens, weil es sich dabei nicht um eine unvermeidliche Folge des Rohrbruchs gehandelt habe. Der OGH musste entscheiden.