Defekter Terrassengully: Versicherter Leitungswasserschaden?
Im Zuge der Behebung anderer Schäden stellte sich heraus, dass ein Gully auf der Terrasse eines Hauses defekt war. Der Leitungswasserschadenversicherer lehnte eine Deckung des Schadens ab, weil es sich um eine niederschlagsführende Leitung handle. Zu Recht?
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