Dieselskandal: Klage eines Leasingnehmers aussichtslos?
Ein Leasingnehmer hat für sein vom Dieselskandal betroffenes Fahrzeug eine Anzahlung geleistet und bei Abschluss des Leasingvertrages die Preis- und Sachgefahr für Beschädigung und Untergang übernommen. Ob das für eine Verlagerung des Schadenersatzanspruches gegen den Fahrzeughersteller auf ihn ausreicht, musste der OGH beurteilen.
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