Dieselskandal: Muss Kläger Fahrzeugbesitz beweisen?

Weil sein Porsche mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgeliefert wurde, will ein Fahrzeughalter Schadenersatzansprüche geltend machen. Sein Rechtsschutzversicherer verweigert aber die Deckung, weil nicht klar ist, wann und zu welchem Preis das Auto gekauft wurde. Der Fall landete beim OGH.

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