Drei Rechtsschutzklauseln der Arag im Visier des VKI
Klauseln der Arag in Rechtsschutzversicherungsbedingungen schlossen einen Versicherungsschutz bei hoheitsrechtlichen Anordnungen in Ausnahmesituationen, in Zusammenhang mit Akten der Hoheitsverwaltung und in Katastrophenfällen aus. Der VKI sah darin einen Verstoß gegen gesetzliche Verbote und klagte.
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