Einbruch durch unversperrte Tür: Nur leichte Fahrlässigkeit?

Die beiden Eigentümer hatten ihr Haus für mehrere Stunden verlassen und die Terrassentür nicht zugesperrt. Sie behaupten, dass dies erstmalig und ausnahmsweise passiert sei und sie daher nicht grob fahrlässig gehandelt hätten. Die Vorinstanzen sahen das anders, der Fall landete beim OGH.

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