Gewerbeberechtigung ruht: keine Maklerprovision mehr?

Nachdem ein Versicherungsmakler seine Gewerbeberechtigung ruhend gestellt hatte, stellte der Versicherer die Zahlung von Provisionen ein und forderte die Bestätigung, dass weiterhin Vollmachten vorliegen. Der Makler wandte sich daraufhin an die Schlichtungsstelle des Fachverbandes.

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