Kunden blieben wegen Lärm aus: Betriebsunterbrechung?

Die Beseitigung eines Wasserschadens in einer Kunsthandlung führte zu Lärm und Geruchsbelästigung, worauf Kunden ausblieben. Die Schlichtungsstelle der Makler wurde mit der Frage befasst, ob es sich dabei um eine versicherte Betriebsunterbrechung gehandelt hat.

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