Mure beschädigte Zufahrten: Streit um Versicherungsdeckung
Bei einem Murenabgang wurden Zufahrten zu einer Tenne und zu einem Stall beschädigt. Ob diese als Teile eines landwirtschaftlichen Gebäudes zu werten sind und damit unter Versicherungsschutz fallen, musste der Oberste Gerichtshof entscheiden.
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