Nach Explosion: War Arbeitgeber grob fahrlässig?
Obwohl der Arbeitgeber wusste, dass von Gabelstaplern, die an eine Ladestation angeschlossen sind, Gefahren ausgehen, ergriff er keine Maßnahmen. Allerdings wiesen Piktogramme an der Ladesäule auf eine Explosionsgefahr hin. Ob der Arbeitgeber damit grob fahrlässig gehandelt hat, beurteilte der OGH.
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