Nach Wohnungsbrand: Wann Wiederherstellung sichergestellt ist
Nachdem ein Feuer das Inventar einer Wohnung zerstört hatte, erklärte die Wohnungsinhaberin, Beträge an ihren Haushaltsversicherer zurückzahlen zu wollen, für die sie nicht fristgerecht Rechnungen vorlegen werde können. Ob das für die Auszahlung des Neuwerts genügt, entschied der OGH.
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