Nässeschaden: Streit um Begriff „angeschlossene Einrichtung“
Einen Nässeschaden an der Wand zum Badezimmer führte ein Sachverständiger auf den desolaten Duschbereich zurück, Wasser sei durch Fugen in das Mauerwerk eingedrungen. Weil der Leitungswasserschadenversicherer daraufhin eine Deckung ablehnte, wandten sich die Versicherungsnehmer an die Schlichtungsstelle der Makler.
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