OGH: Acht Klauseln in Reiseversicherung unzulässig

Die Bundesarbeitskammer klagte einen Reiseversicherer auf Unterlassung von 18 Klauseln in den Versicherungsbedingungen. Der Fall landete beim Obersten Gerichtshof, der schlussendlich acht Bestimmungen für unzulässig erachtete.

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