OGH entschied über „nachträgliche Auskunftsobliegenheit“
Der Rechtsschutzversicherer hatte die geforderte Deckung für eine beabsichtigte Klage bereits abgelehnt, forderte aber trotzdem eine Reihe von Informationen und Unterlagen von der Kundin ein. Die vom Versicherer behauptete Auskunftsobliegenheit wurde zum Gegenstand eines Rechtsstreits.
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