OGH klärt Haftungsstreit nach Sturz in Tiefgarage
Eine nicht abgedeckte Verdunstungsrinne in einer Tiefgarage wurde einem Fußgänger zum Verhängnis. Er hatte seinen Einkaufswagen gezogen, dabei nicht in Gehrichtung geblickt und stürzte. Ob der Hausbesitzer haftet, musste der Oberste Gerichtshof entscheiden.
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