OGH klärt Streit nach Kündigung nicht existenter Versicherung

Eine Versicherungsmitarbeiterin bezog die irrtümliche Kündigung einer nicht existenten Unfallversicherung auf die bestehende Krankenversicherung und beendete diese ohne nachzufragen. Ob sie damit gegen Treu und Glauben verstoßen hat, musste der Oberste Gerichtshof entscheiden.

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