OGH klärt Streit um Haftung für einen Tippgeber

Ein Vermögensberater war als Geschäftspartner einer Vermögensberatungs-GmbH neben seiner Beratung für Anlageprodukte auch als „Tippgeber“ bei denselben Kunden tätig. Ob die GmbH haftet, wenn der Tippgeber seine Kompetenzen überschreitet, musste der Oberste Gerichtshof klären.

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