OGH klärt Streit um Schäden nach extremen Niederschlägen

Schäden durch Grundwasser waren zwar in den Bedingungen ausgeschlossen, als aber außergewöhnlich starke Niederschläge den Grundwasserspiegel um zwei Meter ansteigen ließen und es dadurch zu Schäden kam, forderte der Versicherungsnehmer Ersatz. Der Fall landete beim OGH.

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