OGH klärte Streit um Abrechnung von Maklerprovisionen

Ein Versicherungsmakler hatte mehrere Verträge in eine GmbH eingebracht und sollte 75 Prozent der von dieser vereinnahmten Provisionen erhalten. Für mehrere Kunden erhielt er viele Jahre lang aber keine Abrechnungen und keine Zahlungen. Der Oberste Gerichtshof musste entscheiden, ob für den Anspruch auf Herausgabe der Provisionen die dreijährige Verjährungsfrist anzuwenden ist.

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