OGH klärte Streit um Verdienstentgang nach einem Unfall

Nach einem Unfall, den er als 14-Jähriger erlitten hat, konnte der Geschädigte die Handelsakademie nicht abschließen; er ergriff den Beruf als Kfz-Techniker, war aber unfallbedingt 15 Monate weniger beschäftigt. Ob diese Argumente für eine Klage auf Verdienstentgang genügen, prüfte der OGH.

Dieser Artikel ist nur für Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals frei zugänglich. Der exklusive Zugang gilt für Texte mit Premium-Inhalt wie auch für Beiträge, die älter als 30 Tage sind. Wenn Sie bereits Premium-Abonnent sind, melden Sie sich bitte hier an: Wenn Sie noch kein Premium-Abonnent sind, können Sie sich jetzt registrieren:

am

Wie beurteilen Sie diesen Artikel?
VersicherungsJournal Logo

Weitere Artikel der aktuellen Ausgabe

Leserbrief zu diesem Artikel schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert