Rechtsstreit nach Unfall knapp außerhalb einer Fußgängerzone
Ein Sechsjähriger war auf Inlineskates drei Meter außerhalb einer Fußgängerzone ohne stehenzubleiben über eine Straße gefahren und kollidierte mit einem Klein-Lkw, der verbotenerweise und mit überhöhter Geschwindigkeit die Fußgängerzone befahren hatte. Der OGH musste entscheiden, wer die Schuld an dem Unfall trägt.
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