Rechtsstreit um den in der Polizze genannten Auszahlungsbetrag
Im Antrag und Versicherungsschein zu einer Lebensversicherung waren ein Auszahlungsbetrag und ein Auszahlungsdatum genannt, gleichzeitig gab es Hinweise darauf, dass der Ertrag von der Wertentwicklung abhängt. Der OGH musste entscheiden, ob die genannte Summe ein zugesicherter Mindestbetrag ist.
Dieser Artikel ist nur für Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals frei zugänglich. Der exklusive Zugang gilt für Texte mit Premium-Inhalt wie auch für Beiträge, die älter als 30 Tage sind. Wenn Sie bereits Premium-Abonnent sind, melden Sie sich bitte hier an: Wenn Sie noch kein Premium-Abonnent sind, können Sie sich jetzt registrieren: