Schaden kurz nach Sanierung: Instandhaltung vernachlässigt?

Knapp zwei Monate nach der Sanierung einer Terrasse kam es während eines Starkregens mit Hagelschlag zu einem Wassereintritt in den darunter liegenden Keller. Der Versicherer verweigert die Deckung, da es sich um einen nicht versicherten Instandhaltungsschaden handle. Zu Recht?

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