Schadenfall nach fünf Jahren gemeldet: dennoch „unverzüglich“?

Nach einem Behandlungsfehler in einer Klinik ist die in einer Rechtsschutzversicherung mitversicherte Erstklägerin ein Pflegefall. Der Versicherungsnehmer hat den Schadenfall aber erst fünf Jahre später gemeldet. Der Oberste Gerichtshof musste klären, ob diese Meldung noch „unverzüglich“ erfolgt ist.

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